Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes.
Umfang der Ausbildung
Fahrberechtigung bis 4,75 to:
Die Ausbildung besteht aus mindestens fünf Einheiten zu je 45 Minuten.
In einer Einheit hiervon sind die Ausbildungsinhalte in einem theoretischen Unterricht zu vermitteln.
Fahrberechtigung bis 7,5 to:
Die Ausbildung besteht aus mindestens sieben Einheiten zu je 45 Minuten.
In einer Einheit hiervon sind die Ausbildungsinhalte in einem theoretischen Unterricht zu vermitteln.
Ausbildungsinhalte:
§§ 35 und 38 StVO Sonder- und Wegeregeln - Rechtsgrundlagen.
Verhalten bei Einsatzfahrten.
Verhalten bei Fahrzeugaufstellung und Absicherung an der Einsatzstelle.
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